Unsere Fachgebiete
Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht regelt die Absicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Tod. Es umfasst Leistungen wie Renten, Taggelder oder die Übernahme von Behandlungskosten durch staatliche Sozialversicherungen wie IV, AHV, UV oder ALV. In der Praxis entstehen häufig Unklarheiten oder Konflikte über die Leistungspflicht. Wir vertreten versicherte Personen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ebenso wie Versicherungen bei der Abwehr oder Klärung von Forderungen.
Privatversicherungsrecht
Das Privatversicherungsrecht regelt die Ansprüche und Pflichten aus von Ihnen selbst abgeschlossenen Versicherungen. Es bestimmt, welche Leistungen im Schadensfall geschuldet sind und unter welchen Voraussetzungen sie erbracht werden müssen. Wir vertreten Sie bei Leistungskürzungen, Leistungsverweigerungen und Vertragsauflösungen – und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent, effizient und mit Nachdruck durch.
Haftpflichtrecht
Das Haftpflichtrecht regelt, wer für Schäden an Personen oder Sachen haftet. Häufig ist unklar, ob und in welchem Umfang eine Versicherung leistungspflichtig ist. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig, beraten Sie verständlich und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – aussergerichtlich oder vor Gericht.
Medizinrecht
Das Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Es umfasst Themen wie die ärztliche Aufklärung und Einwilligung, den Umgang mit Behandlungsfehlern oder den Zugang zu Krankenakten. Oft entstehen Konflikte zwischen Betroffenen, Leistungserbringern und Versicherungen. Wir begleiten Sie in diesen sensiblen Angelegenheiten mit Fachwissen, Erfahrung und einer lösungsorientierten Haltung.
Gesundheitsrecht
Die Gesundheit ist ein zentrales Schutzgut der Rechtsordnung. Entsprechend finden sich relevante Vorschriften sowohl im öffentlichen Recht als auch im Privatrecht. Das Gesundheitsrecht umfasst unter anderem:
den allgemeinen Gesundheitsschutz,
die Organisation und Finanzierung von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen,
die Forschung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten,
das Verhältnis zwischen medizinischen Fachpersonen, Institutionen und Patient:innen,
sowie das Krankenversicherungswesen.
Für Betroffene ist oft schwer ersichtlich, welche Regelungen Anwendung finden und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen. Wir beraten Patient:innen, Gesundheitsinstitutionen sowie Versicherungen in sämtlichen Fragen dieses komplexen Rechtsgebiets – kompetent, verständlich und praxisorientiert.
Opferhilferecht
Das Opferhilferecht unterstützt Menschen, die durch eine Straftat körperlich, seelisch oder finanziell verletzt wurden. Betroffene haben Anspruch auf Beratung, Kostenübernahme oder finanzielle Hilfe.
Oft stellt sich die Frage, wie sich diese Ansprüche gegenüber Versicherungsleistungen oder Schadenersatzforderungen abgrenzen. Unsere Kanzlei berät und vertritt Geschädigte kompetent bei der Durchsetzung ihrer Rechte – ebenso wie Versicherungen bei der rechtlichen Beurteilung und Abwicklung solcher Fälle.
Wir sorgen für Klarheit und faire Lösungen im Spannungsfeld zwischen Opferhilfe, Versicherungsschutz und Haftungsrecht.
Notariat
Bei der notariellen Tätigkeit stehen die Beglaubigung und Beurkundung zentraler Rechtsgeschäfte im Mittelpunkt. Notarielle Urkunden schaffen Rechtssicherheit und helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir beraten Sie persönlich, erläutern komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich und sorgen für eine präzise, rechtssichere und klare Gestaltung Ihrer Dokumente.
Nehmen Sie
Kontakt mit
uns auf
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Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail an kanzlei@hebrecht.ch oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.